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Umsatzsteuer | Rückabwicklung umsatzsteuerlicher Bauträger-Fälle durch Aufrechnung
Fordert der Organträger einer Organgesellschaft, die als Bauträgerin bis 2013 Bauleistungen empfangen hat, für die das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wurde, die nach § 13b UStG abgeführte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück, kann sich das Finanzamt vom Bauunternehmer dessen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Organgesellschaft auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags abtreten lassen und mit diesem Anspruch gegen einen Steuererstattungsanspruch der Organgesellschaft gem. § 226 AO aufrechnen.
[i]Aufrechnung trotz Organschaft möglichDer Aufrechnung steht nicht entgegen, dass der Organträger, der die Erstattung der Umsatzsteuer gefordert und damit nach § 27 Abs. 19 UStG die Abtretung und Aufrechnung ausgelöst hat, weder an der Abtretung noch an der Aufrechnung beteiligt war.
[i]Finanzamt ließ sich zivilrechtlichen Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags abtretenDie Klägerin war Bauträgerin und Organgesellschaft des Organträgers U. D...