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BFH Urteil v. - I R 58/89 BStBl 1992 II S. 496

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3FGO § 71 Abs. 2FGO § 100 Abs. 2 Satz 2VGFGEntlG Art. 3 § 1

Fristsetzung gem. Art. 3 § 1 VGFGEntlG rechtswidrig, wenn unter Bezugnahme auf Prozeßvollmacht in von der beklagten Finanzbehörde vorzulegenden Akten eine Ablichtung vorgelegt wird

Leitsatz

Eine Fristsetzung gemäß Art. 3 § 1 VGFGEntlG ist rechtswidrig, wenn der Prozeßbevollmächtigte zum Nachweis der ihm erteilten Prozeßvollmacht auf eine der beklagten Finanzbehörde vorliegende Vollmacht Bezug genommen und eine Ablichtung der Vollmacht vorgelegt hat, sofern diese den Schluß zuläßt, daß sie auch für das finanzgerichtliche Verfahren gilt und die Originalvollmacht wegen ihrer Beschränkung auf ein bestimmtes Verwaltungsverfahren und das ihm etwa folgende finanzgerichtliche Verfahren Bestandteil der gemäß § 71 Abs. 2 FGO dem Gericht vorzulegenden Akten ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 496
BFH/NV 1992 S. 36 Nr. 6
WAAAA-94098

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BFH, Urteil v. 13.11.1991 - I R 58/89

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