Fristsetzung gem. Art. 3 § 1 VGFGEntlG rechtswidrig, wenn unter Bezugnahme auf Prozeßvollmacht in von der beklagten Finanzbehörde vorzulegenden Akten eine Ablichtung vorgelegt wird
Leitsatz
Eine Fristsetzung gemäß Art. 3 § 1 VGFGEntlG ist rechtswidrig, wenn der Prozeßbevollmächtigte zum Nachweis der ihm erteilten Prozeßvollmacht auf eine der beklagten Finanzbehörde vorliegende Vollmacht Bezug genommen und eine Ablichtung der Vollmacht vorgelegt hat, sofern diese den Schluß zuläßt, daß sie auch für das finanzgerichtliche Verfahren gilt und die Originalvollmacht wegen ihrer Beschränkung auf ein bestimmtes Verwaltungsverfahren und das ihm etwa folgende finanzgerichtliche Verfahren Bestandteil der gemäß § 71 Abs. 2 FGO dem Gericht vorzulegenden Akten ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 496 BFH/NV 1992 S. 36 Nr. 6 WAAAA-94098
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