Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten Umzug
Leitsatz
Erwirbt ein Arbeitnehmer anläßlich eines beruflich veranlaßten Umzugs ein Einfamilienhaus am neuen Arbeitsort und zahlt sein Arbeitgeber die dabei entstandenen Maklerkosten, so ist hierin jedenfalls insoweit kein steuerfreier Umzugskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erblicken, als die Leistung den Betrag übersteigt, der als Maklerkosten für die Vermittlung einer entsprechenden Mietwohnung entstanden wäre.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 492 BFH/NV 1992 S. 43 Nr. 7 CAAAA-94096