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BFH entscheidet zu grundstücksbezogenen Leistungen in der Umsatzsteuer
Der BFH hat sich in einem Revisionsverfahren zu grundstücksbezogenen Leistungen in der Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geäußert (, NWB DAAAJ-41552). Zusätzlich enthält die Entscheidung interessante Ausführungen zur denkbaren Anwendung der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Titanium“, d. h. zu der Frage, ob und wann ein ausländischer Immobilieneigentümer im Inland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (§ 3a Abs. 2 Satz 2 UStG und Abschnitt 3a.2 Abs. 4 UStAE) begründet.
Kernaussagen
Für die Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG sei nach Absicht des BFH Art. 31a MwStVO heranzuziehen. Im genannten Artikel werde zwischen grundstücksbezogenen und nicht grundstücksbezogenen Dienstleistungen differenziert.
Der BFH konnte sich in der Entscheidung nicht ausführlich zur Auslegung des „Titanium“ äußern. Damit bleiben insbesondere für ausländische Immobilienunternehmen grds. die nach Bekanntwerden des Urteils diskutierten Risiken bestehen.
Eine zeitnahe Reaktion der Finanzverwaltung wäre wünschenswert.
Fazit
Erwartungsgemäß hat der BFH sich in der vorgestellten Entscheidung nicht ausführlich zur Auslegung von „Titanium“ geäußert. Damit bleiben insbesondere für ausländische Immobilienunternehmen grds. die nach B...