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Mietverhältnis | Modernisierungsmieterhöhung nach durchgeführter Wärmedämmung
Die formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhungserklärung (vgl. § 559b Abs. 1 BGB) sind erfüllt, wenn der Vermieter sowohl für die Darlegung des Energiespareffekts als auch hinsichtlich der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung in seiner Modernisierungsmieterhöhungserklärung auf das vorherige Ankündigungsschreiben Bezug nimmt, ohne die tatsächlich entstandenen (etwas über den im Ankündigungsschreiben veranschlagten Kosten liegenden) Kosten mitzuteilen oder die Rechnung beizufügen.
Der Vermieter hat in der Erhöhungserklärung darzulegen, inwiefern die durchgeführten baulichen Maßnahmen den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder eine nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser bewirken. So soll der Mieter die Berechtigung de...