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OLG Dresden Urteil v. - 8 U 1883/22

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Abgrenzung einer unzulässigen Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet von zulässigen Informations- und Werbeplattformer: Eine Vereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem kanzleifremden Dritten verstößt gegen das Provisionsverbot, wenn das zu zahlende Entgelt kausal mit der Vermittlung eines konkreten Mandats verknüpft ist.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 1966 Nr. 35
DStR 2023 S. 1967 Nr. 35
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2023 S. 2727
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2023 S. 2727
FAAAJ-50029

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OLG Dresden, Urteil v. 06.04.2023 - 8 U 1883/22

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