Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 293/21

Gesetze: § 60 Abs. 1 SGB I; § 18a SGB IV; § 114 SGB IV; § 97 SGB VI; § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3, 2. Halbsatz SGB X

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine grob fahrlässige Verletzung der Mitwirkungspflicht im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X liegt regelmäßig dann vor, wenn während des laufenden Bezugs von Witwenrente trotz korrekter Belehrung durch den Rentenversicherungsträger der Hinzutritt der Altersrente aus eigener Versicherung nicht zum Versicherungskonto des verstorbenen Versicherten mitgeteilt wird. Dies gilt im Regelfall auch dann, wenn die eine Witwenrente bzw. Witwerrente beziehende Person diese Rente im Antrag auf Altersrente aus eigener Versicherung beim selben Versicherungsträger angegeben hat. (Abgrenzung zu )2. Ebenso ist regelmäßig eine grob fahrlässige Unkenntnis vom (teilweisen) Wegfall des Anspruchs im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X in dieser Konstellation anzunehmen.

3. Zum Vorliegen eines atypischen Falls im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X und der Frage von mitwirkendem Verschulden bei unterbliebenem Datenaustausch des Rentenversicherungsträgers zwischen den Versicherungskonten.

Fundstelle(n):
WAAAJ-50019

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Hessen, Urteil v. 20.03.2023 - L 5 R 293/21

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen