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FG München Urteil v. - 14 K 1448/21

Gesetze: NCPR Ottawa-Abkommen Art. 18 Buchst. f., NCPR Ottawa-Abkommen Art. 12, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 5, UStG § 1a, UStG § 1b Abs. 1, UStG § 4b Nr. 3

Einschränkung der durch Art. 18 Buchst. f des Ottawa-Abkommens gewährten Steuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines Kraftfahrzeuges durch zweijährige Behaltefrist

Leitsatz

1. Art. 18 Buchst. f des Ottawa-Abkommens gilt in entsprechender Anwendung auch für die Einfuhrumsatzsteuer.

2. Aus dem in Art. 18 Buchst. f des Ottawa-Abkommens verwendeten Begriff „zum eigenen Gebrauch bestimmt” lässt sich keine inländische Behaltefrist von zwei Jahren ableiten.

Fundstelle(n):
FAAAJ-49972

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FG München, Urteil v. 27.07.2023 - 14 K 1448/21

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