Online-Nachricht - Freitag, 06.10.2023

Wirtschaftsprüfung | Anhebung der Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie (IDW)

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse zeitnah um grundsätzlich 25 % anzuheben. Das IDW begrüßt diesen Schritt in einem Schreiben an die Kommission.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

  • Die o.g. Merkmale sind neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß bzw. von Konzernen als klein, mittelgroß und groß. Durch die Anhebung soll der Geldentwertung seit der letzten Anhebung vor ca. zehn Jahren Rechnung getragen werden.

  • Es ist aus Sicht des IDW nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, die monetären Schwellenwerte regelmäßig an die Kaufkraft anzupassen. Dadurch wird verhindert, dass Unternehmen und Konzerne, deren Geschäftsumfang sich in der Sache nicht ausgeweitet hat, allein wegen der Inflation umfangreicheren Berichterstattungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegen.

  • Allerdings sollte nicht verkannt werden, dass die Anhebung der Schwellenwerte auch dazu führen würde, dass Unternehmen, die bislang kraft Gesetzes abschlussprüfungspflichtig sind, aus dieser Prüfungspflicht herausfallen und der für das Unternehmen und seine Stakeholder verbundene Nutzen einer Abschlussprüfung entfällt.

  • Die angehobenen Schwellenwerte sollen – nach Umsetzung der geänderten Bilanzrichtlinie innerhalb von maximal zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie – bereits erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem beginnen.

Hinweis:

Das Schreiben des IDW vom zur Anhebung der Schwellenwerte ist auf dessen Homepage veröffentlicht.

Quelle: IDW online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
XAAAJ-49914