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BFH 24.05.2023 XI R 37/20, Kommentierte Nachricht

Steuerrecht | Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für ein Gästehaus

Aufwendungen für ein Gästehaus oder für eine Ferienwohnung sind nur dann nicht abziehbar gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG, wenn sich das Gästehaus außerhalb eines Betriebs des Unternehmers befindet.

Befindet sich das Gästehaus hingegen am Sitz eines Betriebs des Unternehmers, sind die Aufwendungen für das Gästehaus abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb üblicherweise nicht von den beherbergten Geschäftsfreunden besucht wird.

Der BFH widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung in R 4.10 Abs. 10 Satz 3 EStR, die Aufwendungen für ein Gästehaus nur dann als abziehbar ansieht, wenn sich das Gästehaus am Ort des Betriebs (bzw. Zweigniederlassung oder Betriebsstätte) befindet und der Betrieb üblicherweise von Geschäftsfreunden besucht wird.

Nach dem BFH ergibt sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Ges...

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Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für ein Gästehaus

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