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Steuerrecht | Unterschiedliche Personengesellschaften mit Beteiligungsidentität
Betreiben Ehegatten eine GbR, die Ferienwohnungen Dritter vermittelt, und vermieten sie selbst unter einer gesonderten Bezeichnung gemeinsam eigene Ferienwohnungen, handelt es sich um zwei unterschiedliche Personengesellschaften, für die jeweils eine eigene einheitliche und gesonderte Feststellung durchzuführen ist.
[i]Beide GbR erzielten unterschiedliche EinkünfteDie Vermittlungs-GbR, die fremde Ferienwohnungen vermittelt, erzielt gewerbliche Einkünfte, während die Vermietungs-GbR, die eigene Wohnungen vermietet, Vermietungseinkünfte erzielt. Die eigenen Wohnungen gehören somit nicht zum Sonderbetriebsvermögen der Ehegatten bei der Vermittlungs-GbR. Denn die Wohnungen wurden nicht der Vermittlungs-GbR zur Nutzung überlassen und dienten auch nicht der Beteiligung der Ehegatten an der Vermittlungs-GbR.
Nach Ansicht de...