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Arbeitsvertrag | Rückzahlung von Fortbildungskosten
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), die in einem Fortbildungsvertrag festlegt, dass ein Arbeitnehmer Fortbildungskosten zurückzuerstatten hat, wenn er wiederholt das Steuerberaterexamen nicht ablegt, ohne dass in erforderlichem Maß danach differenziert wird, aus welchen Gründen eine Teilnahme an der Prüfung nicht erfolgt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist daher unwirksam.
Durch die Härtefallregelung im Fortbildungsvertrag würden zwar einige Fallkonstellationen, bei denen das wiederholte Nichtablegen des Examens nicht der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers stammenden Gründen zuzurechnen ist, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen, so das Gericht. Die Regelung lasse aber insbesondere eine durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers (mit)veran...