Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilleistungen bei Kronen und Aufbauten (Teil II)
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Situationen, in denen die prothetische Behandlung nicht zu Ende geführt werden kann. Es geht dabei nicht um die Gründe für den Behandlungsabbruch, sondern wir betrachten detailliert, welche Auswirkungen sich für die Abrechnung ergeben. Für solche Fälle gibt es im BEMA die Gebührennummern für Teilleistungen. Was dabei im Zusammenhang mit Kronen und Stiftaufbauten zu beachten ist, wird Schritt für Schritt erklärt. Und wir werfen auch einen Blick auf die Veränderungen bei den Befunden für die Festzuschüsse bzw. bei den Beträgen für den Festzuschuss.
Berechnung von Abformungen
Wir knüpfen an den Beitrag in der Septemberausgabe dieser Zeitschrift (vgl. ZFA 09/23 S. 19) an und befassen uns mit der Berechnung von Teilleistungen im Zusammenhang mit Aufbauten und Kronen. Es wurde bereits dargestellt, dass es nur bei gegossenen Stiftaufbauten zu Teilleistungen kommen kann, denn ein Schraubenaufbau wird entweder komplett erbracht oder er wird gar nicht gemacht. Bei einem gegossenen Aufbau wird von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt zunächst der Wurzelkanal für die Aufnahme des Stiftaufbaus präpariert. In Ausnahmefällen endet die Behandlung damit und als Teillei...