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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; Art. 11 MwStSystRL).
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist ( Organschaft). Die wirtschaftliche Eingliederung i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG setzt voraus, dass die Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft miteinander verflochten sind (vgl. zuletzt , NWB WAAAJ-16654, BStBl 2023 II S. 148, Rz. 23). Die wirtschaftliche Eingliederung kan...BStBl 2010 II S. 863BStBl 2023 II S. 148