Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geldwerter Vorteil aus einer Dienstwagengestellung und Garagenkosten
Der BFH hatte die Frage zu klären, ob eine vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene Abschreibung den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung mindern kann. Der BFH hat dies mit Urteil vom - VIII R 29/20, NWB GAAAJ-47406, verneint, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen.
Nach den vom VI. Senat des BFH entwickelten Grundsätzen können Nutzungsentgelte und sonstige Einzelkosten vorteilsmindernd sein. Erforderlich hierfür ist aber eine Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (dem Kläger), dass die Fahrzeuge nur überlassen werden, wenn sie in der Garage unterzustellen sind und der Arbeitnehmer hierfür die Kosten (in Form der AfA oder einer Garagenmiete) zu tragen hat. Nicht ausreichend ist die allgemeine Verpflichtung des Arbeitnehmers, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich behandeln zu müssen. Es genügt für eine Vorteilsminderung mithin nicht allein, dass die vom Arbeitnehmer freiwillig getragenen Aufwendungen dem Fahrzeug zugutekommen und dessen Betrieb dienen (vgl. Anmerkung von Levedag, NWB DAAAJ-47433). Bisherige Vereinbarunge...