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Outplacementberatung – Aktuelle Entwicklung
Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung erfolgt eine Outplacement-Beratung nicht aus einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt beim jeweiligen Arbeitnehmer zu Arbeitslohn, der aber nach Maßgabe von § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei sein kann.