Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines
Kfz-Händlers im Zusammenhang mit einem gescheiterten Ankauf eines Luxus -
Kfz im Ausland (USA)
Leitsatz
Eine beabsichtigte Anschaffung eines Luxus-Kfz im Ausland ist nicht betrieblich veranlasst, wenn nicht festgestellt werden
kann, dass diese Anschaffung wie behauptet der erste Schritt zu einer grundlegenden Umstellung des bisherigen Geschäftsmodells
des Kfz-Handels (Flottengeschäft im B2B-Bereich) auf den Einzelhandel mit Luxus-Kfz gewesen ist.
Fällt die Lieferung des erworbenen Luxus - Kfz aus und erhält der Kfz-Händlier auch den bereits vom Privatkonto gezahlten
Kaufpreis nicht zurück, kann - ungeachtet des fehlenden Nachweises einer betrieblichen Veranlassung und der nicht erfolgten
zeitnahen Dokumentation - die Einbuchung einer Privateinlage der Kaufpreisrückforderung sowie deren zeitgleiche erfolgswirksame
Ausbuchung nicht mehr erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Einlage eine Werthaltigkeit der Kaufpreisrückforderung nicht (mehr)
gegeben ist.
Hinsichtlich der Bewertung einer Einlage ist allein auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Einlagehandlung abzustellen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 19 DStRE 2024 S. 773 Nr. 13 GStB 2024 S. 38 Nr. 2 GStB 2024 S. 39 Nr. 2 FAAAJ-49596
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.07.2023 - 9 K 173/21
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