Gesetze: EStG 1975 § 3 Nr. 16EStG 1975 § 19 Abs. 1 Nr. 1
1. Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Arbeitnehmer-Kfz führt nicht zum Lohnzufluß 2. Steuerfreier Reisekostenersatz dann nur bis zur Höhe der um die Dienstreise-Kaskoversicherung geminderten Kilometersätze; keine Kürzung, wenn der Arbeitnehmer eine Fahrzeug-Vollversicherung abgeschlossen hat
Leitsatz
1. Hat ein Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für die seinen Arbeitnehmern gehörenden Kfz abgeschlossen, so führt die Prämienzahlung bei den Arbeitnehmern nicht zum Lohnzufluß. *)
2. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall seinen Arbeitnehmern bei pauschaler Fahrtkostenerstattung jedoch nur die um die Kosten für die Dienstreise-Kaskoversicherung geminderten km-Pauschsätze des Abschn.25 Abs.8 Satz 3 LStR 1978 und 1981 (nunmehr Abschn.38 Abs.2 LStR 1990) nach § 3 Nr.16 EStG steuerfrei ersetzen; eine Kürzung der km-Pauschsätze kommt bei den Arbeitnehmern nicht in Betracht, die selbst eine Fahrzeug- Vollversicherung für ihr Kfz abgeschlossen haben. *)
*) Hinweis auf - (BStBl I S. 270
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 365 BFH/NV 1991 S. 69 Nr. 11 PAAAA-94044
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