Gesetzgebung | Neues Klagerecht für Verbraucherverbände (Bundesrat)
Verbraucherverbände erhalten
künftig ein neues Instrument, um den Verbraucherschutz gerichtlich
durchzusetzen, beispielsweise bei Skandalen wie den manipulierten
Diesel-Abgas-Werten. Der Bundesrat billigte am die Novelle des
Verbandsklagerechts, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Sie setzt
eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht
um.
Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen: Neben den bereits bisher möglichen Unterlassungsklagen gibt es künftig die sogenannten Abhilfeklagen. Durch gebündelte Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der Individualklagen verringern und so Gerichte, Unternehmen sowie Verbraucher entlasten.
Das Verfahren für Abhilfeklagen, die es bisher im deutschen Recht nicht gibt, regelt ein neues Stammgesetz - das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es integriert zudem die bereits bestehenden Regeln der Zivilprozessordnung zur Musterfeststellungsklage. Die EU-Vorgaben zur Unterlassungsklage werden durch Änderungen verschiedener weiterer bestehender Gesetze umgesetzt, unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Der Bundestagsbeschluss verlängert zudem die Geltung des befristeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis zum .
Das "Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG" wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Weitere Informationen zur neuen Abhilfeklage hat der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 29.9.2023 (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-49496