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Jahresüberschuss vor der Offenlegung schützen
Strategien für kleine und Kleinst-GmbH
Durch geschickte Strategien können Unternehmen verhindern, dass ihre finanzielle Situation für externe Bilanzleser offensichtlich wird. Eine Möglichkeit besteht darin, Vorabausschüttungen vorzunehmen, bei denen Gewinne vor dem Abschluss des Geschäftsjahres an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Dadurch verringert sich der auszuweisende Jahresüberschuss. Eine weitere Option bietet die Bildung von Gewinnrücklagen, bei denen ein Teil des erwirtschafteten Gewinns in das Eigenkapital des Unternehmens zurückgeführt wird. Durch die geschickte Kombination dieser Maßnahmen und unter Berücksichtigung der Offenlegungserleichterungen für kleine oder Kleinst-GmbH können Unternehmen ihre Ertragslage vor unerwünschter öffentlicher Einsicht schützen. Dies ermöglicht, die finanziellen Informationen vertraulich zu halten und die Wettbewerbsposition zu stärken. In diesem Beitrag wird erläutert, wie kleine oder Kleinst-GmbH ihre Jahresüberschüsse vor der Offenlegung im Unternehmensregister schützen können.
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I. Publizitätspflichten kleiner/kleinster Kapitalgesellschaften
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