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Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich die Wertansätze von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz von denen in der Steuerbilanz unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass der steuerliche Gewinn vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss abweicht und dadurch die Steuerbelastung im Verhältnis zum Jahresüberschuss entweder zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Aus diesem Grund haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften sowie publizitätspflichtige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Handelsbilanz latente Steuern auszuweisen. In diesem Beitrag wird der Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz anhand zahlreicher Beispiele erläutert.
I. Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern sind in folgenden Fällen zu bilden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vermögensgegenstände/Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
(ARAP) | Wertansatz in der Handelsbilanz ist
niedriger als in der Steuerbilanz |
Schulden | Wertansatz in der Handelsbilanz ist
höher als in der Steuerbilanz |
Sachverhalte, die zu aktiven latenten Steuern führen, sind beispiel...