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BFH Urteil v. - VI R 118/88 BStBl 1992 II S. 326

Gesetze: EStG 1980 § 42 Abs. 2

Stellt der Pfändungsgläubiger für den Schuldner einen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich, genügt die eigenhändige Unterschrift des Bevollmächtigten

Leitsatz

Stellt ein Gläubiger, der durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß den Lohnsteuer-Erstattungsanspruch seines Schuldners hat pfänden lassen, für den Schuldner einen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich, so genügt es, wenn dieser von seinem Prozeßbevollmächtigten eigenhändig unterschrieben wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 326
BFH/NV 1992 S. 27 Nr. 5
HAAAA-94025

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BFH, Urteil v. 22.11.1991 - VI R 118/88

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