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Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Sowohl die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG als auch die Regelungen zum sog. Optionsmodell nach § 1a KStG haben zum Ziel, die Steuerbelastung von Personengesellschaften derjenigen von Kapitalgesellschaften anzugleichen. Um beide Regelungen praxistauglicher auszugestalten und die Akzeptanz in der tatsächlichen Anwendung zu erhöhen, hat das Bundeskabinett am im Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz (Regierungsentwurf) entsprechende Anpassungen verabschiedet.
Kernaussagen
Mit dem Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetzes soll die Besteuerung von Personengesellschaften deutlich verbessert werden, was zu begrüßen ist.
Durch Erhöhung des Thesaurierungsvolumens um die als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gebuchte Gewerbesteuer und die Thesaurierungssteuer kann im Idealfall der volle Gewinn mit dem Thesaurierungssteuersatz besteuert werden, wodurch die Steuerbelastung von Personen- und Kapitalgesellschaften angeglichen wird. Die im Referentenentwurf noch vorgesehene Verbesserung der Verwendungsreihenfolge ist im Regierungsentwurf leider nicht mehr enthalten und hätte zu einer weiteren Attraktivität der Anwendung der Thesaurierungs...