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Verdeckte Einlage von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Plant ein Steuerpflichtiger seine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ohne Aufdeckung stiller Reserven zu veräußern, ist dies bisher nur unter strengen Voraussetzungen einschließlich lang dauernder Sperrfristen möglich. Im Grundsatz gilt die Regel, dass die Übertragung die steuerpflichtige Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven nach sich zieht.
Dieser Einschätzung tritt nun der BFH in seinem Urteil vom in einem obiter dictum entgegen und eröffnet damit Handlungsoptionen zum steuerneutralen „Tausch“ von Kapitalgesellschaftsanteilen im Betriebsvermögen im Wege der verdeckten Einlage mit einer anschließenden ertragsteuerlich privilegierten Veräußerung im Anwendungsbereich des Schachtelprivilegs gem. § 8b Abs. 2, 3 KStG.
Dr. Christian Reiter und Veronika Hell schildern zunächst anhand eines Praxisfalls die steuerlichen Folgen der verdeckten Einlage und würdigen dann die widerstreitenden Auffassungen aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur.
Kernaussagen
Der BFH hat durch seine Entscheidung vom dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, „junge“ Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in eine weite...