Ruhe bewahren!
Extremsituationen im Berufsalltag
Für den 12. Oktober ist die erste Lesung des Wachstumschancengesetzes im Deutschen Bundestag avisiert. Bis dahin werden wir Ihnen den umfangreichen Gesetzentwurf in weiten Teilen inhaltlich in der NWB vorgestellt haben. Gestartet mit einem Kurzüberblick von Professor Hechtner in der Ausgabe 36/2023, hat Eisele in NWB 37/2023 zunächst die geplanten Änderungen im ErbStG, BewG und BodSchätzG vorgestellt, gefolgt von Hörster, der in NWB 38/2023 einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im EStG gegeben hat. In dieser Ausgabe nun erläutert Baum auf die vorgesehenen Anpassungen der AO, die durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) erforderlich werden. Einem eigenen Aufsatz vorbehalten sind die AO-Änderungen zur Umsetzung einer Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen. Abschließen wird die Aufsatzreihe dann mit einem Überblick über die wichtigsten Änderungen im KStG, GewStG, UStG, UmwStG, InvStG und last but not least der Vorstellung der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie sowie der Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung. – Der Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen des Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes ist straff, schließlich soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Mit zwei möglichen Extremsituationen im Berufsalltag eines Steuerberaters – zum einem der Steuerfahndung, zum anderen der Praxisabwicklung nach dem Tod eines aktiv tätigen Berufsträgers – befasst sich der berufsrechtliche Teil dieser NWB-Ausgabe. Sich um eine verwaiste Steuerberaterpraxis zu kümmern, gehört mit zu den Aufgaben der Steuerberaterkammer. Sie kann, sofern keiner der Erben über die erforderliche Qualifikation verfügt, um die verwaiste Berufspraxis bis zur Erledigung aller noch nicht abgeschlossenen Angelegenheiten selbst weiterzuführen, einen Praxisabwickler bestellen. Aber wie ist dieser zu vergüten? Was ist angemessen? Und was sind die Berechnungsfaktoren? Diesen Fragen geht Günther vor dem Hintergrund einer Entscheidung des AGH Bayern zur Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei auf nach. – Ruhe bewahren, so lautet der Rat von Dönmez an Mandanten und Berater, wenn die Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür stehen. Damit das gelingt, erläutert sie auf nicht nur, was die Steuerfahndung darf und was nicht, sondern gibt auch Verhaltensregeln für Mandanten und Kanzleimitarbeiter an die Hand. Vor allem Kanzleimitarbeiter sind zu sensibilisieren, damit sie nicht „im Eifer des Gefechts“ gegen das Steuergeheimnis verstoßen und freiwillig Unterlagen herausgeben, um Kooperationsbereitschaft zu signalisieren, statt diese beschlagnahmen zu lassen.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 2649
NWB WAAAJ-49320