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Steuerrecht | Maßgebliches Recht bei Bilanzberichtigung
Eine Abschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unterlag im Veranlagungszeitraum 2004 auch dann dem damaligen Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn die Abschreibung im Rahmen einer Bilanzberichtigung vorgenommen worden ist und damit ein Bilanzierungsfehler des Jahres 2001 berichtigt werden sollte. Zwar galt das Halbabzugsverbot noch nicht im Jahr 2001, bei einer Bilanzberichtigung gilt aber das Steuerrecht im Jahr der Berichtigung und nicht das Recht aus dem Jahr des Fehlers.
[i]Klägerin war an AG beteiligtDie Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die an der K-AG zu 99,75 % beteiligt war. Die K-AG beschloss im Jahr 2001 ihre Auflösung. Die Liquidation der K-AG wurde 2004 abgeschlossen. Die Klägerin schrieb die Beteiligung zum ab. Diesen Verlust berücksichtigte das Finanzamt nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i. d...