Online-Nachricht - Dienstag, 26.09.2023

Geldwäschebekämpfung | Referentenentwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (BMF)

Das BMF hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) veröffentlicht.

Hintergrund: Am hat die Financial Action Task Force (FATF) ihren Abschlussbericht zur Prüfung Deutschlands veröffentlicht. Darin wird u.a. die Durchführung von Finanzermittlungen in komplexen Fällen kritisiert und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen als ausbaufähig beschrieben. Es gäbe zudem eine mangelnde Priorisierung von Geldwäsche, insbesondere komplexer und internationaler Geldwäsche, in der Strafverfolgung und eine unzureichende Ressourcenausstattung. Insoweit wird angemerkt, dass Deutschland einen starken Fokus auf die Verfolgung der Vortaten legt (z.B. Bekämpfung von Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel), jedoch inkriminierte oder verdächtige Finanzströme als solche zu wenig untersucht. In der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor fordert die FATF u. a. Maßnahmen für einen harmonisierten Aufsichtsansatz.

In dem vom BMF vorgelegten Entwurf sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Errichtung des Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG): Zur Schaffung dezidierter Kapazitäten und Bündelung wichtiger Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfung im Geschäftsbereich des BMF wird zum mit dem BBF eine spezialisierte Behörde errichtet. Mit der Zusammenführung von Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen und Aufsicht unter dem Dach des BBF soll ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland etabliert werden.

  • Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sollen von der Generalzolldirektion (GZD) in das BBF am überführt werden, um Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse nachhaltig zu verbessern. Die Beschäftigten der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und ZfS sollen gesetzlich zum o. g. Datum in das BBF übergeleitet werden.

  • Zudem soll im BBF eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) eingerichtet werden. Diese soll der Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen dienen.

  • Im Sinne einer verbesserten Registerverknüpfung und zur Steigerung der Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten sollen der registerführenden Stelle zusätzliche Einsichtnahmebefugnisse für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Register, Verzeichnisse und Datenbanken eingeräumt werden, um einen Datenabgleich durchführen zu können. Dies betrifft das Kontenabrufverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Einsichtnahme in Melderegister und die Stiftungsverzeichnisse der Länder.

  • Durch die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters sollen zudem die Daten, die aus den Angaben aus den elektronischen Veräußerungsanzeigen nach § 18 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) resultieren, gespeichert werden, um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts‐ und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen. Die Einrichtung des Registers soll beim BBF erfolgen und den ganzheitlichen Ansatz des BBF ergänzen, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen und die Aufsicht unter einem Dach zu bündeln.

Hinweis:

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Dort finden Sie auch diverse Stellungnahmen zu dem Vorhaben. Das Gesetz soll in Teilen am , am und am in Kraft treten.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAJ-49236