Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung
Leitsatz
Anschaffungsnaher Aufwand kann ausnahmsweise auch bei Instandsetzungsarbeiten entstehen, die zwar erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt werden, aber einen schon im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandenen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufholen. Diese Fallgestaltung kommt in Betracht, wenn ein älteres Mietwohngebäude im Anschluß an den verbilligten Erwerb gleichsam in Raten erneuert und modernisiert wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 30 BFH/NV 1992 S. 3 Nr. 1 AAAAA-94010
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