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Finanzgericht Nürnberg  Beschluss v. - 3 K 525/22

Gesetze: FGO § 91a Abs. 1

Ermessensentscheidung des Gerichts über den Antrag nach § 91a Abs. 1 Satz 1 FGO, den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen zu gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen

Leitsatz

1. Der Antrag auf Video-Verhandlung wird abgelehnt, weil der Sachverhalt zwischen den Beteiligten streitig ist und die Anwesenheit der Beteiligten im Sitzungssaal zur Vorlage von Unterlagen sowie zur Gewinnung eines persönlichen Eindrucks erforderlich ist.

2. Wenn der Kläger nicht hinreichend der deutschen Sprache mächtig und die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, spricht dies gegen eine Video-Teilnahme.

Fundstelle(n):
AAAAJ-49028

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg , Beschluss v. 12.06.2023 - 3 K 525/22

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