Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten Ferienhauses nach Wegfall der Nutzungsbesteuerung
Leitsatz
Ist wegen des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung ab Veranlagungszeitraum 1987 für die Zeit der Selbstnutzung eines vor dem hergestellten oder angeschafften Ferienhauses kein Nutzungswert zu erfassen, so können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur noch insoweit abgezogen werden, als sie mit der Vermietung des Ferienhauses an Feriengäste zusammenhängen. Sind die Aufwendungen sowohl durch die Selbstnutzung als auch durch die Vermietung veranlaßt, sind sie regelmäßig zeitanteilig aufzuteilen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 27 BFH/NV 1991 S. 73 Nr. 12 BAAAA-93992
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