Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 26. Richtlinie (77/388/EWG) Art. 5 Abs. 6UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Kein Eigenverbrauch bei der Entnahme von Gegenständen, die der Unternehmer ohne Vorsteuerabzugsrecht erworben hat
Leitsatz
Aufgrund des 50/88 ist grundsätzlich geklärt, daß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der 6. Richtlinie die Besteuerung der privaten Nutzung eines Betriebsgegenstandes (Verwendungseigenverbrauch) ausschließt, der nicht zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat, und daß sich ein Steuerpflichtiger vor den nationalen Gerichten auf dieses Verbot berufen kann. *)
Für die Entnahme eines Betriebsgegenstandes zu privaten Zwecken enthält Art. 5 Abs. 6 der 6. Richtlinie ein entsprechendes Besteuerungsverbot. Einer erneuten grundsätzlichen Klärung, ob sich ein Steuerpflichtiger auf dieses Verbot vor den nationalen Gerichten gegenüber der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1980 berufen kann, bedarf es nicht. *)
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 267 BFH/NV 1991 S. 76 Nr. 12 HAAAA-93990
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