Gesetzgebung | Zukunftsfinanzierungsgesetz in erster Lesung im Bundestag
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf "zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen" (BT-Drucks. 20/8292) ist bei der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag am von den Koalitionsfraktionen als wichtiger Schritt zur Stärkung von jungen Unternehmen (Start-ups) und des Kapitalmarktes gelobt worden. Auch aus Teilen der Opposition gab es Zustimmung.
Zu den Maßnahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gehören unter anderem ein leichterer Kapitalmarktzugang für Start-ups und Wachstumsunternehmen. Außerdem soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert werden. Geplant ist u.a., den Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro zu erhöhen und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau zu heben. Der Freibetrag soll auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden können.
Der Entwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss.
Das Gesetz muss nun noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die steuerlichen Änderungen sollen größtenteils am in Kraft treten.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
QAAAJ-48992