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BFH Urteil v. - I R 5/89 BStBl 1992 II S. 264

Gesetze: InvZulG i. d. F. der Bekanntmachung vom § 4b Abs. 1 und Abs. 6KStG 1977 §§ 30 Abs. 2 Nrn. 2 und 4, 47

1. Anspruchsberechtigte gemäß § 4b InvZulG 1982 sind bei einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft (Gesamtgläubigerschaft) 2. Erfassung der Investitionszulage als steuerfreie Vermögensmehrung (EK 02)

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Investitionszulage gemäß § 4b InvZulG i.d.F. der Bekanntmachung vom (BGBl I 1982, 646, BStBl I 1982, 562) steht bei Betriebsaufspaltungen sowohl dem investierenden Besitzunternehmen als auch der die Investitionsgüter nutzenden Betriebsgesellschaft zu (Gesamtgläubigerschaft).

2. Macht die Betriebsgesellschaft den Anspruch geltend, so ist die Investitionszulage im verwendbaren Eigenkapital gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1977 (EK 02) zu erfassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 264
BFH/NV 1992 S. 17 Nr. 3
AAAAA-93988

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BFH, Urteil v. 31.07.1991 - I R 5/89

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