- Besetzung eines BFH-Senats mit sechs Richtern in Urteilssachen verfassungsmäßig - Anforderungen an einen senatsinternen BFH-Geschäftsverteilungsplan
- Anwendung geänderter Rechtsprechung auf einen weiteren Fall
Leitsatz
1. Die "Überbesetzung" eines Senats des Bundesfinanzhofs mit sechs Richtern verstößt in bezug auf Urteilssachen nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
2. Zu den Anforderungen an einen senatsinternen Geschäftsverteilungsplan.
3. Die Anwendung geänderter Rechtsprechung auf einen weiteren Fall begegnet keinen Bedenken.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 260 BFH/NV 1992 S. 23 Nr. 4 GAAAA-93986
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