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NWB Nr. 39 vom Seite 2652

Anpassung der AO an das MoPeG

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2662Der Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes enthält zahlreiche Änderungen der AO. Von besonderer Bedeutung sind die Neuregelungen, die der Anpassung der AO an die zivilrechtlichen Änderungen durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dienen.

[i]Gesellschaftsrechtliches Ziel des MoPeGMit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) v.  (BGBl 2021 I S. 3436) hat der Gesetzgeber das Recht der GbR mit Wirkung ab konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet. Nach § 705 Abs. 2 BGB (2024) ist nun zwischen der rechtsfähigen und der nicht rechtsfähigen GbR zu unterscheiden. Eine rechtsfähige GbR liegt vor, wenn sie auf eine gewisse Dauer angelegt ist und nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter im eigenen Namen am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Dies dürfte im Besteuerungsverfahren der Regelfall sein. Ansonsten liegt eine nicht rechtsfähige GbR vor.

Im [i]Anpassung der AO an das MoPeGRahmen des Wachstumschancengesetzes sollen zahlreiche Regelungen der AO an die Änderungen im Recht der Personengesellschaften – mit Wirkung ab...

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