- Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung entfalten materielle Rechtskraft - Erneuter Antrag gleichen Inhalts unzulässig, sofern keine entscheidungserhebliche Veränderung der tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse
Leitsatz
1. Beschlüsse des Gerichts im Verfahren der einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) entfalten materielle Rechtskraft.
2. Ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (formell) rechtskräftig als unbegründet abgelehnt worden, so steht der Zulässigkeit eines erneuten Antrages gleichen Inhalts die (materielle) Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses entgegen, sofern sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse nicht verändert haben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 250 BFH/NV 1992 S. 23 Nr. 4 IAAAA-93981
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