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Grenzüberschreitende Tätigkeiten bei mobiler Arbeit
Entsendung in der Sozialversicherung
Grenzüberschreitende Tätigkeiten in Telearbeit unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherung des Mitgliedstaates der EU, an dem sich die Person und der Laptop befinden. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte und selbständige Personen im Rahmen von Entsendungen (inkl. „Workation“) sowie in Fällen der regelmäßigen Beschäftigung oder Tätigkeit in zwei oder mehr Mitgliedstaaten (sog. gewöhnlich in mehreren Staaten Erwerbstätige – GME). Arbeitet ein Grenzgänger regelmäßig mehr als 25 % vom Wohnsitz aus (klassisches „Home-Office“), unterliegt die gesamte Tätigkeit grundsätzlich der Sozialversicherung des Wohnmitgliedstaates. Arbeitet ein Grenzgänger weniger als 25 % im Home-Office, dann unterliegt die Tätigkeit der Sozialversicherung des Mitgliedstaates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
I. Arbeiten in der digitalen Welt
Das Arbeiten in der digitalen Welt ermöglicht es vielen Erwerbstätigen, ihre Arbeitsleistung nicht mehr zwingend am eigentlichen Arbeitsplatz im Unternehmen des Arbeitgebers zu erledigen. Während das Home-Office mittlerweile aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken ist und vielfach genutzt wird, hat sich – verstärkt durch die Corona-Pandemie – die sog. W...