Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen (BFH)
Werden Erstattungszinsen zur
Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen
festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen
aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das
Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus
Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG führen. Das
Entstehen negativer Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG setzt
voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu
zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben
Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfestsetzung
erhaltenen Erstattungszinsen (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erklärte im Streitjahr 2012 bei seinen Einkünften ...