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BFH Urteil v. - VI R 81/89 BStBl 1992 II S. 224

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2AO 1977 § 80 Abs. 1AO 1977 § 122 Abs. 1AO 1977 § 124 Abs. 3AO 1977 § 125 Abs. 1, 2, 5EStG § 42 Abs. 2

1. Keine Nichtigkeit des Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides bei fehlender eigenhändiger Unterschrift des Steuerpflichtigen auf dem Antrag 2. Wirksame Bekanntgabe gegenüber Bevollmächtigtem trotz fehlender schriftlicher Vollmacht

Leitsatz

Ein Bescheid über einen Lohnsteuer-Jahresausgleich ist nicht deshalb nichtig, weil dem Antrag die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen fehlt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 224
BFH/NV 1992 S. 13 Nr. 3
YAAAA-93967

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BFH, Urteil v. 15.11.1991 - VI R 81/89

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