BFH - II R 17/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Betriebsvermögen; Ertragswertverfahren; Gesonderte Feststellung; Rückstellung; Strafe
Rechtsfrage
Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?
Gesetze: BewG § 200, BewG § 202 Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c, BewG § 97, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
NAAAJ-48727