Anteilsübertragung; Anteilsvereinigung; Familie; Grunderwerbsteuer
Rechtsfrage
Führt nur die erstmalige Überschreitung der 95 % (heute 90%) Grenze im Familienbund zu einer Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, oder auch die erneute Überschreitung nach einem Unterschreiten?
Ist § 3 Nr. 5 auch auf Erwerbsvorgänge des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar?
Gesetze: GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1, GrEStG § 3 Nr 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-48723