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KGaA | Stimmbindungswidrige Stimmabgabe
Die Stimmabgabe eines Gesellschafters, die in Widerspruch zu einer gegenüber gesellschaftsfremden Dritten eingegangenen Stimmbindung steht, kann eine Beschlussnichtigkeit zur Folge haben.
Im Streitfall trat nach Ansicht des Gerichts hinzu, dass das stimmbindungswidrige Verhalten des Alleingesellschafters bei Annahme bloßer Anfechtbarkeit innergesellschaftlich sanktionslos bliebe. In einem solchen Fall scheine es erst recht geboten, dass der Alleingesellschafter die von ihm selbst eingegangene Stimmbindung unmittelbar gegen sich gelten lassen müsse. Die Stimmbindung gerate auch nicht dadurch in Wegfall, dass der Geschäftsführer vermeintlich beharrlich gegen seine Pflichten verstoße. Denn Sinn und Zweck der – durch die eingegangene Stimmbindung abgesicherten – Übertragung der Kompet...