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Umsatzsteuer | Bruchteilsgemeinschaft ist keine Unternehmerin
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der eine Bruchteilsgemeinschaft keine Unternehmerin i. S. von § 2 Abs. 1 UStG ist und daher keine umsatzsteuerbaren Leistungen erbringen kann.
Eine [i]Bruchteilsgemeinschaft ist keine Unternehmerin Bruchteilsgemeinschaft kann nämlich keine Tätigkeiten ausüben und kann daher keine wirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausüben; sie kann daher auch nicht das damit einhergehende wirtschaftliche Risiko tragen.
Der [i]Kläger übertrug Grundstückshälfte auf Ehefrau, bevor beide das Grundstück veräußertenKläger war bis Oktober 2014 Alleineigentümer eines Hotelgrundstücks, das er an seinen Sohn umsatzsteuerpflichtig vermietete, der darauf ein Hotel betrieb. Im Oktober 2014 übertrug der Kläger eine Grundstückshälfte auf seine Ehefrau. Mitte Januar 2015 veräußerten der Kläger und seine Ehefrau das Grundstück umsatzsteuerfrei ...