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IWB Nr. 18 vom

Schafft das Wachstumschancengesetz größere Steuersicherheit?

Susann van der Ham und Christina Jagenburg

In Deutschland existieren bisher keine spezifischen Rechtsgrundlagen für ICAP und ETACA. Die Teilnahme und Mitwirkung an diesen Verfahren steht dem Steuerpflichtigen somit auf freiwilliger Basis offen und erfolgt grds. nach den allgemeinen Regelungen der Abgabenordnung. Das BMF hat am einen Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Dem folgte am der Regierungsentwurf. Dieser enthält diverse Vorschläge zur Verbesserung der internationalen Verwaltungszusammenarbeit. Diese Vorschläge sollen zum einen die grenzüberschreitende Amtshilfe, insbesondere in Bezug auf internationale Risikobewertungsverfahren, rechtsicher aufstellen und die Abläufe verbessern. Zum anderen werden die Vorgaben der sechsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC7) im Bereich der Joint Audits damit umfassend umgesetzt. Bislang ist vorgesehen, dass alle Neuregelungen bzw. Änderungen am Tag nach der Verkündung, also ab Mitte Dezember 2023, in Kraft treten werden.

I. Änderungen bei internationalen Risikobewertungsverfahren (ICAP und ETACA)

Der Gesetzentwurf für das Wachstumschancengesetz schafft im § 89b AO-E zu internationalen Risikob...

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