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Teil II: Einführung der E-Rechnung in Deutschland und anderen EU-Staaten
Vergleich von Sondermaßnahmen in Abweichung zur MwStSystRL gem. Art. 395 MwStSystRL
Vor dem Hintergrund neuer legislativer Vorhaben auf EU-Ebene (sog. „ViDA“-Vorschläge der EU-Kommission) hat die Bundesregierung nun im Rahmen eines „Jahressteuergesetzes 2023“ Vorschläge zur Einführung von obligatorischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich vorgelegt. Diese Vorschläge können bereits zum zur praktischen Realität für den umsatzsteuerlichen Unternehmer in Deutschland werden. Der folgende zweite Beitragsteil (Teil 1 in der ) wirft einen detaillierten Blick auf die diesbezüglichen Vorhaben im „Jahressteuergesetz 2023“ in Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten, in denen die elektronische Rechnung schon Realität ist oder ebenfalls eingeführt werden soll.
IV. Elektronische Rechnungen im Entwurf zum Wachstumschancengesetz
Noch vor Zustimmung des Rates zur Einführung einer entsprechenden Sondermaßnahme am hatte das Bundesfinanzministerium mit Referentenentwurf am als „Jahressteuergesetz 2023“ (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)) u. a. einen Gesetzesvorschlag zur...