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Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Zeitenwende für die Unternehmensberichterstattung?
Die EU-Kommission hat am die finale Fassung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen eines delegierten Rechtsakts veröffentlicht. Diese enthalten zwei allgemeine ESRS, fünf Standards zu Umweltthemen (E1 bis E5), vier Standards zu Sozialthemen (S1 bis S4) sowie einen Standard zu Governance-Themen (G1). Vorausgegangen war dem delegierten Rechtsakt ein Entwurf vom , welcher bis zum kommentiert werden konnte. Die ESRS werden mit Eintritt der Berichtspflichten nach den Grundsätzen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von europäischen Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Der Beitrag stellt die finalen ESRS vor und zeigt im Anschluss die damit einhergehenden Implikationen für mittelständische Unternehmen auf, die auf mittelbare Weise ebenso betroffen sein werden.
Kernaussagen
Die ESRS regeln die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte, die zukünftig gem. CSRD gefordert sind.
Seit liegt ein erstes Set von zwölf ESRS vor, die neben konzeptionellen Grundlagen themenbezogene Angabepflichten aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance regeln.
Für KMU scheint eine mittelbare Nachweispflicht unumgänglich, um ihre mannigfaltigen Geschäftsbeziehungen zu gem. ...