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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 4 R 66/17

Leitsatz

Leitsatz:

Das am (bei Inkrafttreten des AAÜG) geltende Bundesrecht bot keine Grundlage für eine nachträgliche fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, wenn der Arbeitnehmer am Stichtag bereits mehr als drei Wochen von der Arbeit freigestellt war. Das gilt auch dann, wenn die Freistellung vor dem Hintergrund der Wahl in die Volkskammer der ehemaligen DDR erfolgt ist.

Fundstelle(n):
BAAAJ-48582

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 22.06.2023 - L 4 R 66/17

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