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BFH Urteil v. - I R 130/90 BStBl 1992 II S. 172

Gesetze: EStG § 8EStG § 50 aUStG 1980 § 19 Abs. 1UStDV 1980 § 52 Abs. 2UStDV 1980 § 53 Abs. 1UStDV 1980 § 57 Abs. 3DBA Schweiz Art. 16

Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs nach § 50 a EStG bei Anwendung der sog. Nullrechnung nach § 52 Abs. 2 UStGV, wenn der leistende ausländische Unternehmer unter die Steuerfreiheit für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG fällt

Leitsatz

Bei Anwendung der sog. Nullregelung nach § 52 Abs. 2 UStDV ist die Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs nach § 50a EStG (hier: Aufsichtsratsteuer) dann nicht um die vom ausländischen Unternehmer geschuldete Umsatzsteuer zu erhöhen, wenn diese bei ihm gemäß § 19 Abs. 1 UStG 10 nicht erhoben wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 172
BFH/NV 1992 S. 17 Nr. 3
SAAAA-93943

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BFH, Urteil v. 25.09.1991 - I R 130/90

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