Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs nach § 50 a EStG bei Anwendung der sog. Nullrechnung nach § 52 Abs. 2 UStGV, wenn der leistende ausländische Unternehmer unter die Steuerfreiheit für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG fällt
Leitsatz
Bei Anwendung der sog. Nullregelung nach § 52 Abs. 2 UStDV ist die Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs nach § 50a EStG (hier: Aufsichtsratsteuer) dann nicht um die vom ausländischen Unternehmer geschuldete Umsatzsteuer zu erhöhen, wenn diese bei ihm gemäß § 19 Abs. 1 UStG 10 nicht erhoben wird.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 172 BFH/NV 1992 S. 17 Nr. 3 SAAAA-93943
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