Wiedereinsetzung in versäumte
Klagefrist bei Klageeinreichung per Fax bei noch nicht erhaltenen
Registrierungsbrief Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Erbfall
Leitsatz
1. Dem Steuerpflichtigen
ist Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist zu gewähren, wenn
die Klage per Fax eingereicht wurde, weil der Steuerberater zu diesem
Zeitpunkt noch keinen Registrierungsbrief erhalten hatte und er
vom Gericht die Auskunft erhalten hatte, dass ein Fax in einem solchen
Fall möglich ist und er sofort auf Nachfrage des Gerichts einen
Wiedereinsetzungsantrag stellt.
2. Eine Betriebsaufspaltung
kann ungeplant und gegen den Willen der Beteiligten entstehen.
3. Aus dem BStBl. I 2006, 253 folgt
nicht, dass in allen Fällen, in denen die Betriebsaufspaltung durch
den Tod eines Beteiligten entsteht, diese rückwirkend steuerlich
wieder beseitigt werden kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): SAAAJ-48533
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 23.05.2023 - 6 K 95/21
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