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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 95/21

Gesetze: FGO § 52d ; FGO § 56; FGO § 102 ; AO § 163

Wiedereinsetzung in versäumte Klagefrist bei Klageeinreichung per Fax bei noch nicht erhaltenen Registrierungsbrief Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Erbfall

Leitsatz

1. Dem Steuerpflichtigen ist Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist zu gewähren, wenn die Klage per Fax eingereicht wurde, weil der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch keinen Registrierungsbrief erhalten hatte und er vom Gericht die Auskunft erhalten hatte, dass ein Fax in einem solchen Fall möglich ist und er sofort auf Nachfrage des Gerichts einen Wiedereinsetzungsantrag stellt.

2. Eine Betriebsaufspaltung kann ungeplant und gegen den Willen der Beteiligten entstehen.

3. Aus dem BStBl. I 2006, 253 folgt nicht, dass in allen Fällen, in denen die Betriebsaufspaltung durch den Tod eines Beteiligten entsteht, diese rückwirkend steuerlich wieder beseitigt werden kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAJ-48533

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 23.05.2023 - 6 K 95/21

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