Vorliegen einer für die
Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert schädlichen Entgeltlichkeit
der Übertragung bei Übernahme einer Verbindlichkeit des Übertragenden
Leitsatz
1. Die für
die Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert nach § 6 Abs.
5 Satz 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG schädliche Entgeltlichkeit
der Übertragung kann auch vorliegen, wenn der Übernehmer eine Verbindlichkeit
des Übertragenden übernimmt. Erforderlich ist allerdings, dass der
Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der
Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer
abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (, BFH/NV 2023, 120).
2. Wird mit der Übertragung
eines Wirtschaftsguts zugleich eine zur Finanzierung dieses Wirtschaftsguts
eingegangene Verbindlichkeit des Übertragenden gegenüber dem Übernehmenden
entnommen - ohne, dass diese Verbindlichkeit zivilrechtlich erlischt
- liegt hierin kein Entgelt für die Übertragung des Wirtschaftsguts.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2477 Nr. 43 BB 2024 S. 817 Nr. 15 BB 2024 S. 817 Nr. 15 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 20 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 20 DStRE 2024 S. 833 Nr. 14 OAAAJ-48530
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 28.06.2023 - 5 K 28/22
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