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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 28/22

Gesetze: EStG § 6 Abs. 5 Satz 1 ; EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2

Vorliegen einer für die Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert schädlichen Entgeltlichkeit der Übertragung bei Übernahme einer Verbindlichkeit des Übertragenden

Leitsatz

1. Die für die Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG schädliche Entgeltlichkeit der Übertragung kann auch vorliegen, wenn der Übernehmer eine Verbindlichkeit des Übertragenden übernimmt. Erforderlich ist allerdings, dass der Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (, BFH/NV 2023, 120).

2. Wird mit der Übertragung eines Wirtschaftsguts zugleich eine zur Finanzierung dieses Wirtschaftsguts eingegangene Verbindlichkeit des Übertragenden gegenüber dem Übernehmenden entnommen - ohne, dass diese Verbindlichkeit zivilrechtlich erlischt - liegt hierin kein Entgelt für die Übertragung des Wirtschaftsguts.

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2477 Nr. 43
BB 2024 S. 817 Nr. 15
BB 2024 S. 817 Nr. 15
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 20
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 20
DStRE 2024 S. 833 Nr. 14
OAAAJ-48530

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 28.06.2023 - 5 K 28/22

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